Umsatzsteuersystem in der Schweiz

Mehrwertsteuer in der Schweiz

mehrwertsteuer in der schweiz

Die schweizerische Mehrwertsteuer ist ähnlich wie die Umsatzsteuer in Deutschland eine Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Besteuert werden soll der inländische Konsum. MwSt.-pflichtig sind Umsätze aus Lieferungen und Dienstleistungen, wobei die Definitionen mit den Deutschen nicht völlig identisch sind. Zum Beispiel gilt Vermietung eines Gegenstandes als Lieferung.

 

Ein deutsches oder sonstiges ausländisches Unternehmen ist in der Schweiz nur dann zwingend MwSt.-pflichtig, wenn es jährlich mehr als 100.000,00 CHF Umsätze erzielt. Liegen seine Umsätze unterhalb dieser Grenze, kann es auf die Befreiung jedoch verzichten. Dadurch hat es die Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen.

 

Bestimmte Umsätze sind aus der MwSt.-Pflicht ausgenommen, gleichzeitig ist auch ein möglicher Vorsteueranspruch ausgeschlossen. Für bestimmte Umsätze gilt die MwSt.-Befreiung, in diesem Fall bleibt die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs erhalten.

 

Hat eine schweizerische juristische oder natürliche Person eine Leistung durch ein deutsches Unternehmen bezogen, sind zwei Fälle zu unterscheiden: Ist die Person selbst MwSt.-pflichtig, hat sie ohne Weiteres MwSt. für diese Leistung abzuführen; andernfalls schuldet sie nur die MwSt. dafür, wenn sie im Kalenderjahr für mehr als 10.000,00 CHF solche Leistungen bezieht.

 

Am 1. Januar 2011 ist die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Somit gelten zur Zeit folgende Steuersätze:

 

  • Normalsatz: 8 %
  • Reduzierter Satz: 2,5 % (Lebensmittel, Medikamente, Druckerzeugnisse usw.)
  • Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen bis Ende 2013: 3,8 %

 

Das artax-Team hilft Ihnen dabei, Ihre MwSt.-Belastung, unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Auswirkung in Deutschland oder im Drittland, zu optimieren.